Führung durch Gesprächskultur
Ein kürzliches Kamingespräch mit Prof. Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes und weiteren Spitzenkräften der deutschen Wirtschaft, erhellte mein Gemüt, denn eine moderne Gesprächskultur ist längst in Unternehmen und entscheidenden Institutionen angekommen.
Wie sonst auch in Unternehmen werden zahlreiche Entscheidungen im Bundesverfassungsgericht getroffen. Wenn es um Gesetze geht, spielen an diesen Stellen nur wenig Emotionen eine Rolle, sondern es geht darum, einen Fall zu entscheiden. Anders als vielleicht in kleinen und familiengeführten Unternehmen in denen Emotionen durchaus eine Rolle spielen können. Dennoch gibt es Gemeinsamkeiten – z. B. ein Team und dessen Umgang miteinander. Im Bundesverfassungsgericht gibt es den Präsidenten und seine Senatsmitglieder, im Unternehmen sind es z. B. der Vorstand und die Führungskräfte.
Die Zusammenarbeit in Gruppen verändert sich bereits seit geraumer Zeit, so auch in den Führungsetagen. Themen werden gemeinsam offen, konstruktiv diskutiert, um möglichst einheitliche Entscheidung zu fördern. In diesem Trend spielen die Kultur der Gleichberechtigung und gemeinsame Entscheidungen eine tragende Rolle. Dies ist auch nachvollziehbar, denn nur wenn Entscheidungen selbst getragen werden, werden sie auch gelebt.
Zudem werden die Vorteile von Diversitäten genutzt, um von den unterschiedlichen beruflichen Hintergründen, Erfahrungen sowie Prägungen der Beteiligten zu profitieren. Vielerorts sind branchenfremde Mitarbeiter in Unternehmen wichtige Impuls- und Innovationsgeber.
Worum geht es noch, wenn ich von Gesprächskultur spreche?
Natürlich um Verantwortung. Jedes obere Gremium, jeder CEO, jeder Entscheidungstragende trägt Verantwortung für die Art, wie er Diskussionen führt, die inhaltliche Prägung die er hineingibt und am Ende für deren geschäfts- sowie gesellschaftlichen Auswirkungen. Er trägt Verantwortung für seine Institution, sein Unternehmen, seine Mitarbeiter und sich selbst.
Spannend war für mich war in dem Gespräch, dass bei Entscheidungen im Bundesgerichtshof möglichst auf „Mehrheitsentscheidungen“ verzichtet wird. Bestehen „Minderheitsmeinungen“, folgen weitere Gespräche, um auch diese Vorschläge zu hören und möglichst einzubeziehen. Wohlwissend, dass bestimmte Vorschläge nicht mehrheitsfähig sind – einige jedoch schon, wenn auch in einer abgewandelten Form. Diese Form umzudenken, inspirierte mich sehr.
Wie Sie diesen Zeilen bereits entnehmen konnten, schreitet die Entwicklung weiter voran, der Wandel der Zeit und die damit einhergehende moderne Form von Gesprächskultur gehört schon bald nicht nur in großen Institutionen und Unternehmen zum Alltag, sondern auch in kleinen- und mittelständischen Betrieben.
Ich freue mich darauf, diesen Prozess begleiten zu dürfen.