Kleiner Karnevals – Knigge fürs Büro
Vom 16. Feb. 2023 bis zum 21. Feb. 2023 herrscht bekannterweise in den Hochburgen Köln, Düsseldorf und Mainz Ausnahmezustand. Es wird gefeiert, getanzt, gelacht, geschunkelt, geküsst und verkleidet dem Karneval gefrönt. Auch einige andere Bundesländer übernehmen diesen Trend.
Zeit für einige Empfehlungen fürs Büro, denn trotz der geselligen Zeit sollte jeder „Jeck“ auf seine Kolleg:innen achtgeben.
1. Im Büro herrscht keine Narrenfreiheit
Vermeiden Sie maßlose Ausschweifungen und überschütten Sie niemanden mit kollektiver Heiterkeit oder karnevalstypischen Witzen. Gibt es in Ihrem Unternehmen hierfür keine Einschränkungen, dann wünsche ich „Helau!“ und „Alaaf!“.
Übrigens: In letzteren Fall könnte Karneval als Teambuildingmaßnahme genutzt werden.
2. Kostüme nur bei Zulässigkeit
Tragen Sie nur dann ein Kostüm, wenn dies in Ihrem Unternehmen zulässig ist. Achten Sie darauf, dass Sie damit weder sich selbst, noch andere behindern. Behalten Sie die gültige Kleiderordnung im Blick.
3. Krawatten abschneiden verboten
Das Abschneiden von Krawatten ist verboten, es sei denn die Kollegin oder der Kollege stellt für diese Aktion ein ausrangiertes Modell bereit. Der aktuelle Modetrend und Business-Casual könnten Ihnen hierbei in die Karten spielen.
4. Polonaise ist Freizeitvergnügen
Polonaisen, das Konsumieren von Alkohol und Freizügigkeit jeglicher Art gehören nicht ins Büro. Gleiches gilt für Küsschen auf die Wange („Bützchen“), denn dies könnte zu Missverständnissen führen.
5. Etikette
Trotz größter Ausgelassenheit und bester Feierlaune gelten im Büro weiterhin die klassischen Umgangsformen und Benimmregeln. Das Karnevals-Du gehört zudem nicht an den Arbeitsplatz, es sei denn beide Seiten möchten auch nachher dabeibleiben.
Ich hoffe, dass ich Sie mit diesem kleinen Ausflug vor einigen Fauxpas bewahre und wünsche Ihnen eine schwungvolle und lustige Zeit. Viele Spaß.